Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten für "Befähigte Personen"

Mittwoch, 10.02.2027

08:00 - 16:00 Uhr

Handwerkskammer in Regensburg
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg

Ziel
Zielgruppe sind Personen aus Unternehmen des Bau-, Ausbaugewerbes, und den Gerüstbaubetrieben.

Der Unternehmer kann Sie, infolge jahrelanger Erfahrung im praktischen Umgang für Auf-, und Abbau von Gerüsten und erfolgreich abgelegter Fortbildung (HWK-Kurs), zur „Befähigten Person Gerüstbau“ ernennen.

Sie werden "Befähigte Person" speziell für Arbeits- und Schutzgerüste.

Nachfolgend sind sie befähigt, als Sachkundiger, Prüfungen an Arbeits- und Schutzgerüsten durchzuführen sowie diese zur Nutzung freizugeben.






Abschluss
Zertifikat der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

Information
Teilnahmevoraussetzung: Berufsausbildung, bzw. Berufserfahrung und jahrelange, zeitnahe Tätigkeit sowie das Kennen und Verstehen von Bau-, Arbeitsschutzrecht und der technischen Baubestimmungen.

Für die Auswahl und Beauftragung der befähigten Person ist der Arbeitgeber verantwortlich.



Inhalt
- Erläutern des Plans für Aufbau, Benutzung und Abbau des Gerüstes

- Tätigkeiten zum sicheren Auf-, Um-, und Abbauen des Gerüstes

- Vorbeugende Maßnahmen gegen die Gefahr des Absturzes

- Fachseminar für (angehende) befähigte Personen im Gerüstbau


Dieses Seminar vermittelt die aktuellen Schwerpunkte zum fachgerechten und sicheren Gerüstbau.


Zielgruppe sind im Gerüstbau erfahrene Personen aus Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes und Gerüstbaubetrieben.

Die schriftliche Beauftragung zur „Befähigten Person Gerüstbau“ erfolgt immer durch den Unternehmer!


Jahrelange praktische Kenntnisse und Fertigkeiten sind die Voraussetzung für die Ernennung durch den Unternehmer.

Dieses Seminar vermittelt keine Grundkenntnisse im Gerüstbau, sondern die für die „Beauftragung von befähigten Personen“ erforderlichen Kenntnisse.

Die fachlichen Voraussetzungen der TRBS 1203 "Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen" müssen erfüllt sein.


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